Sozialrecht

Für die Einen sind sie ein notwendiges Übel, für die Anderen sind sie die Rettung der eigenen Existenz: Die Sozialversicherungen. Der Staat hat durch die im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzipien die Rahmenvoraussetzungen geschaffen, um in bestimmten Fällen die Existenz eines jeden Bürgers zu sichern. Ohne eine derartige Absicherung der Bürger kann eine freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht gewahrt bleiben. Dazu wurden die Sozialversicherungen geschaffen:

Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
Pflegeversicherung (SGB XI)
Sozialhilfe (SGB XII)



Aber immer wieder besteht Streit zwischen dem Bürger und dem Leistungsträger, nicht zuletzt aus Gründen des fortschreitenden Sozialabbaus und den erheblichen Einschnitten in das soziale Netz.

Die Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es hier, dem Bürger zu seinem Recht zu verhelfen. Zwar sind alle Behörden an Recht und Gesetz gebunden, jedoch ist die Auslegung dieses Rechts nicht immer einfach und selbst für die Sachbearbeiter bei den jeweiligen Behörden ein sehr schwieriges Thema.

Gerade im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, bekannt als "Hartz IV", entwickeln sich die Vorschriften schnell und es gibt rasche Neuerungen in der Rechtsprechung. Aus verschiedenen Pressemitteilungen wurde deutlich, dass nahezu ein Drittel aller Hartz-IV-Bescheide im Jahre 2009 fehlerhaft waren. Für den Hilfesuchenden ist dies nicht tröstlich, da es schließlich um seine Existenz geht. Statistisch gehen circa 45,4 % der sozialgerichtlichen Verfahren zugunsten der Betroffenen aus.

 

Meine Leistung

In diesen Fällen kann Ihr Anwalt Ihnen helfen. Sei es im Widerspruchsverfahren oder in einem Verfahren vor den Sozialgerichten. Viele Menschen scheuen hier zu Unrecht den Weg zum Rechtsanwalt. Es kann in solchen Fällen meist über Beratungshilfe abgerechnet werden und in einigen Verfahren besteht von Gerichts wegen bereits eine Kostenfreiheit.