Vergütung

Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Rechtsanwalt Knebel ist stets bemüht, seinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die Frage nach der Vergütung ist für die meisten Menschen der Hauptgrund auf eine fundierte anwaltliche Beratung zu verzichten.

Allzuoft werden Schauergeschichten über die Rechtsanwaltsgebühren erzählt, die schon beim Betätigen der Türklinke des Anwalts fällig werden sollen. Dem ist jedoch nicht so.

Sie können mich gerne zu allen Fragen ansprechen, so dass wir im Vorfeld die anwaltlichen Gebühren klären können.

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dortigen Vergütungsverzeichnis. Es können je nach Fallgestaltung auch gesonderte Gebührenvereinbarungen getroffen werden. Der Gesetzgeber hat die Gebührensätze für Rechtsanwälte genau geregelt, so dass ich Ihnen - bevor ich für Sie tätig werde -auch eine Auskunft über die möglichen Kosten geben kann.

Je nach Fallgestaltung kann auch der Staat in Form von Beratungshilfe im außergerichtlichen Verfahren oder vor Gericht in Form Prozesskostenhilfe für die Anwaltskosten einspringen.

Ich berate Sie diesbezüglich gerne ausführlich, damit Sie in der Lage sind, die Vorteile und die Risiken eines Rechtsstreits abzuwägen.

Als Organ der Rechtspflege ist der Rechtsanwalt besonderen Beschränkungen unterworfen, die es in jedem Falle zu beachten gilt.