Mietrecht

Sie sind Vermieter von Gewerbeflächen und benötigen dringend einen Spezialisten, der die von Ihnen verwendeten Mietverträge überprüft? Oder Sie sind als Vermieter eines Mehrfamilienhauses mal wieder einem Mietnomaden aufgesessen und wollen nunmehr wissen, ob die von Ihnen ausgesprochene Kündigung wirksam ist? Ihre Mieter machen eine Mietminderung geltend, weil im Nachbarhaus mal wieder eine Riesenparty gefeiert wurde?

 

Meine Leistung

Rechtsanwalt Knebel vertritt Vermieter, sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnraum. Ich übernehme für Sie die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Mietverträge und berate Sie bei säumigen Mietern über das zweckmäßige weitere Vorgehen. Auch setzte ich Ihre Rechte vor Gericht durch, sofern dies notwendig wird.

Mietern helfe ich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bei Mängeln oder bei Problemen mit den Betriebskostenabrechnungen. In jedem Falle berate ich Sie über das zweckmäßige und zielgerichtete weitere Vorgehen und habe dabei auch immer die entsprechenden Kosten im Blick, um Ihnen hier möglichst praktikable Lösungen zu bieten.

Auch im Bereich des Pachtrechts, was besonders bei landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und Flächen relevant ist, berate ich Sie kompetent.

Bereits im Vorfeld versuche ich rechtliche Probleme durch vorausschauende Gestaltung von Mietverträgen zu vermeiden. Ich entwerfe jeweils einen individuell passenden Mietvertrag und prüfen für Sie gerne vor Vertragsabschluss Ihre Mietverträge und Pachtverträge.

Bei bereits bestehenden Vertragsverhältnissen können rechtliche Probleme im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehen, etwa in Gestalt von Leistungsstörungen oder auch Streit über den Bestand von Rechten und Pflichten. Ich prüfe für Sie gerne die Rechtslage und werde Ihnen diese verständlich erläutern.

Ich setze Ihre Rechte kostengünstig und unkompliziert gegenüber Mietern und Vermietern durch. Mir ist die Rechtsprechung unserer örtlichen Gerichte und deren übergeordneten Gerichte bekannt und dementsprechend kann ich zweckmäßig für Sie tätig werden. Oftmals geht es hierbei um Fragen der Beendigung von Mietverhältnissen (wie zum Beispiel bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen oder auch Eigenbedarfskündigung), , Schönheitsreparaturen oder Rückzahlungen von Mietkautionen.

Im laufenden Vertragsverhältnis geht es meist um Streitigkeiten bezüglich eines Mietmangels und in Folge dessen der Mietminderung, etwaigen Mieterhöhungen, der Betriebskosten (Nebenkostenabrechnungen) oder aber auch der Beitreibung von rückständigen Mietzinsen.