Bürogemeinschaft

Was ist eine Bürogemeinschaft?

Rechtsanwalt Sebastian Knebel teilt sich die Räumlichkeiten in Kirchhain mit seinem Kollegen Marcus-Roger Kress. Was bedeutet die gemeinsame Nutzung der Ressourcen im Einzelnen?

Die Rechtsanwälte Kress & Knebel bilden eine Bürogemeinschaft. Im Rahmen einer Bürogemeinschaft werden von mehreren Berufsträgern ein Büro und gemeinsames Personal genutzt. Dadurch sollen die anfallenden Fixkosten wie Büromiete, Personalkosten, Büromaterialien etc. reduziert werden. Die Berufsausübung erfolgt getrennt.

Die Rechtsanwälte Kress & Knebel bilden keine Sozietät. Der Mandatsvertrag wird nur mit dem jeweiligen Rechtsanwalt geschlossen, dem der Mandant eine Vollmacht erteilt. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Rechtsanwälte Kress & Knebel besteht nicht.

Zunächst werden neben den Räumlichkeiten auch die darin befindlichen Bürogeräte gemeinsam genutzt. Auch das Sekretariatsteam und die Bibliothek werden gemeinschaftlich benutzt und gepflegt. Dennoch betreiben beide Rechtsanwälte zwei vollkommen voneinander unabhängige Kanzleien.

Konsequenzen für Sie

Aus diesem Grunde kommt der Mandatsvertrag auch ausschließlich zwischen Ihnen und dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt zustande. Auskünfte über den Stand der Bearbeitung des Mandats kann Ihnen nur der zuständige Rechtsanwalt erteilen.

Ihre Vorteile

Ein entscheidender Vorteil dieser Form der Zusammenarbeit ist die Kostenersparnis. Diese wird von uns an die Mandanten weitergegeben und führt dazu, dass wir unsere Honorare jeweils für Sie preislich günstiger gestalten kann.

"Vier Augen sehen mehr als zwei"

Trotz der Eigenständigkeit der beiden Kanzleien stehen beide Rechtsanwälte dem jeweils anderen bei komplizierteren Rechtsfragen jederzeit mit Rat zur Seite. Dadurch profitieren auch Sie von der Kompetenz des anderen Kollegen, und das ganz ohne weitere Kosten für Sie.